Generation City
Gesetzes-Check Was wirklich drinsteht

Gesetzes-Check · Stand 30.10.2026

Haushaltsbegleitgesetz 2027: Wo der Bürger mitzahlt

Neben dem Haushalt 2027 beschließt der Bundestag ein Begleitgesetz. Es enthält die Teile, bei denen der Bürger direkt mitzahlt: höhere Steuern auf Schnaps und Sekt, voraussichtlich die neue Zuckersteuer und Kürzungen bei Familien mit wenig Geld. Beschlossen ist es noch nicht.

Verfahrensstand: Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/7860), seit 08.09.2026 im Bundestag; Beschluss voraussichtlich mit dem Haushalt Ende November 2026, ein Termin ist nicht offiziell bestätigt

Worum es geht

Ein Haushaltsgesetz kann nur Geld verteilen. Wo der Staat Steuern ändern oder Leistungen kürzen will, braucht er ein eigenes Gesetz. Dafür gibt es jedes Jahr ein Haushaltsbegleitgesetz. Das für 2027 hat das Kabinett am 6. Juli 2026 zusammen mit dem Haushaltsentwurf beschlossen. Es soll helfen, die normale Kreditgrenze der Schuldenbremse einzuhalten, und tritt nach dem Entwurf überwiegend am 1. Januar 2027 in Kraft.

Der Fahrplan: Erste Lesung am 8. September, Anhörung im Haushaltsausschuss am 12. Oktober, Anhörung zu den Steuern im Finanzausschuss am 9. November, entscheidende Sitzung des Haushaltsausschusses am 12. November. Der Haushalt selbst soll am 27. November beschlossen werden. Dass das Begleitgesetz in derselben Woche kommt, ist naheliegend, aber noch nicht offiziell bestätigt.

Alkohol: 20 Prozent mehr Steuer

  • Die Steuern auf Branntwein, Sekt, Zwischenerzeugnisse wie Portwein und Sherry sowie auf Alkopops steigen ab 1. Januar 2027 um jeweils rund 20 Prozent. Bier und Wein sind nicht betroffen.
  • Spirituosen: 1.564 statt 1.303 Euro je Hektoliter reinen Alkohols. Für eine 0,7-Liter-Flasche mit 40 Prozent sind das rund 73 Cent mehr Steuer, mit Mehrwertsteuer rund 87 Cent (eigene Rechnung).
  • Sekt: 163 statt 136 Euro je Hektoliter, also rund 20 Cent mehr pro 0,75-Liter-Flasche, mit Mehrwertsteuer rund 24 Cent (eigene Rechnung).
  • Der Bund erwartet 380 Millionen Euro im Jahr 2027 und danach 455 Millionen Euro im Jahr, bis 2031 zusammen rund 2,2 Milliarden.

Zucker: die neue Steuer soll hier hinein

Im Regierungsentwurf steht die Zuckersteuer noch nicht. Das Kabinett hat am 14. Oktober 2026 einen fertigen Text beschlossen, den die Koalitionsfraktionen als Änderungsantrag in das Begleitgesetz einbringen sollen. Sie würde damit zusammen mit diesem Gesetz beschlossen.

Geplant sind ab 1. Juli 2027 26 Cent je Liter bei 5 bis unter 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter und 32 Cent ab 8 Gramm. Für 2027 rechnet die Regierung mit 690 Millionen Euro. Die CSU will den Start auf den 1. Januar 2028 verschieben; entschieden ist das nicht. Alle Einzelheiten stehen im eigenen Check zur Zuckersteuer.

Kinderzuschlag: 25 Euro weniger pro Kind

Familien mit kleinem Einkommen, die Kinderzuschlag bekommen, erhalten darin seit 2022 einen Sofortzuschlag von 25 Euro pro Kind und Monat. Er war als Übergang bis zur Kindergrundsicherung gedacht, die nie kam. Nach dem Entwurf fällt er ab 1. Januar 2027 weg.

Betroffen sind nach Angaben des Bundesrates rund 487.000 Familien mit etwa 1,2 Millionen Kindern, mit bis zu 300 Euro weniger pro Kind und Jahr. Der Bund spart beim Kinderzuschlag 450 Millionen Euro, muss aber 150 Millionen mehr für Grundsicherung ausgeben, weil ein Teil der Familien dorthin wechselt.

Der Sofortzuschlag in der Grundsicherung selbst wird mit diesem Gesetz nicht gestrichen; er soll bei der nächsten Neuberechnung der Regelsätze überprüft werden.

Grundsicherung: neue Formel für die Regelsätze

Seit 2023 wurden die Regelsätze in zwei Schritten angepasst: nach einem Mischindex aus Preisen und Löhnen und zusätzlich nach der aktuellen Preisentwicklung. Der zweite Schritt soll wegfallen. Künftig zählt nur noch der Mischindex aus 70 Prozent Preis- und 30 Prozent Lohnentwicklung. Der Bund spart damit rund 100 Millionen Euro im Jahr.

Für 2027 rechnen Fachportale mit einer erneuten Nullrunde bei 563 Euro für Alleinstehende. Festgelegt wird der Betrag per Verordnung; bis Ende Oktober 2026 war sie noch nicht beschlossen, bis dahin gelten weiter 563 Euro.

Rente und Klimafonds

  • Der Bund zahlt 2027 einmalig 1 Milliarde Euro weniger Zuschuss an die Rentenversicherung als vorgesehen. Auf Renten und Beitragssatz soll das nach dem Entwurf keine unmittelbare Wirkung haben; die Regierung verweist auf die gute Finanzlage der Rentenkasse.
  • 2,7 Milliarden Euro aus dem CO2-Emissionshandel fließen 2027 in den normalen Haushalt statt in den Klima- und Transformationsfonds, aus dem etwa Förderprogramme bezahlt werden. Nach Angaben des Bundesrates sind es bis 2030 mehr als 13 Milliarden.
  • Die Rückzahlung der Kredite aus dem Sondervermögen Bundeswehr beginnt erst 2033 statt 2031.

Was nicht drinsteht

Die Tabaksteuer hat der Bundestag mit einem eigenen Gesetz schon im Oktober beschlossen. Die Kürzungen beim Elterngeld, die im Sommer angekündigt wurden, stehen nicht im Begleitgesetz; dazu gibt es bisher nur einen Entwurf des Familienministeriums. Auch Kfz-Steuer, Pendlerpauschale und eine Wohngeldreform sind nicht enthalten. Die Plastiksteuer liegt auf Eis.

Was die Befürworter sagen

  • Die Bundesregierung begründet die Maßnahmen mit der Pflicht, die Kreditgrenze einzuhalten. Der Sofortzuschlag sei ausdrücklich als Übergangslösung eingeführt worden; sein Wegfall setze eine Empfehlung der Sozialstaatskommission um.
  • Die Zuckersteuer begründet die Koalition mit dem Gesundheitsschutz, vor allem für Kinder und Jugendliche, und mit der Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge.

Was die Kritiker sagen

  • Der Bundesrat verlangt, drei Teile zu streichen: den Wegfall des Sofortzuschlags wegen der Kinderarmut, die Kürzung beim Rentenzuschuss und die Umleitung der CO2-Einnahmen. Die Bundesregierung lehnt alle drei Änderungen ab.
  • In der Anhörung des Haushaltsausschusses nannten Sachverständige den Sparbeitrag „recht überschaubar“; ein Mitglied des Sachverständigenrats sprach von einem „Transparenzproblem“. Andere hielten die Umschichtungen für rechtlich unproblematisch.
  • Mehrere Länder und Branchenverbände kritisieren Zucker- und Alkoholsteuer als Belastung für Verbraucher und mittelständische Hersteller, die eher dem Haushalt als der Gesundheit diene.

Unsere Einschätzung

Meinung

Der Bund macht 2027 nach dem Haushaltsentwurf rund 204 Milliarden Euro neue Schulden, einschließlich der Sondervermögen, und holt sich gleichzeitig mehrere Hundert Millionen bei denen, die am wenigsten haben: 25 Euro pro Kind bei Familien mit kleinem Einkommen, eine Formel, die die Regelsätze langsamer steigen lässt. Dazu kommen neue Verbrauchsteuern, die jeder zahlt, unabhängig vom Einkommen.

Man kann über jede einzelne Maßnahme streiten. Die Größenordnung aber spricht für sich: Die echten Einsparungen und Mehreinnahmen liegen bei wenigen Milliarden Euro, die Zinsen des Bundes 2027 bei rund 42 Milliarden. Gespart wird dort, wo der Widerstand am kleinsten ist.

Was Sie tun können

  • Noch ist nichts beschlossen. Schreiben Sie Ihrem Bundestagsabgeordneten vor dem 12. November, wenn Ihnen eine Maßnahme am Herzen liegt, etwa der Sofortzuschlag für Kinder.
  • Wer Kinderzuschlag bekommt, sollte nach dem Jahreswechsel prüfen, ob sich Grundsicherung, Wohngeld oder Bildungs- und Teilhabeleistungen lohnen. Wie das geht, erklärt Anspruchsdenken.

Quellen

Stand 30.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtliche Hinweise