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Gesetzes-Check · Stand 30.10.2026

Edward Snowden und Deutschland: Was die Enthüllungen gezeigt haben

Im Juni 2013 veröffentlichten Journalisten geheime Dokumente, die der frühere Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden ihnen übergeben hatte. Sie zeigten, wie umfassend der US-Geheimdienst NSA und seine Partner weltweit Kommunikation überwachen. Für Deutschland folgten das Merkel-Handy, ein Untersuchungsausschuss und die Erkenntnis, dass auch der BND Partner ausspähte. Was belegt ist, was nicht, und was sich seitdem geändert hat.

Verfahrensstand: Historische Aufarbeitung mit aktuellen Folgen: Reform des Nachrichtendienstrechts im Bundestag (BT-Drs. 21/7868), Frist des Bundesverfassungsgerichts bis Ende 2026; das Datenabkommen mit den USA ist beim Europäischen Gerichtshof angegriffen

In zwei Minuten erklärt

Edward Snowden arbeitete als IT-Fachmann für die CIA und später für einen Dienstleister der NSA. Im Mai 2013 übergab er in Hongkong Tausende geheime Dokumente an Journalisten. Ab Juni 2013 berichteten der Guardian, die Washington Post und später der Spiegel. Die Dokumente zeigten, dass die NSA und der britische Geheimdienst GCHQ weltweit Internet- und Telefonverkehr in großem Stil erfassen, auch bei Verbündeten.

Für Deutschland war das ein Schock. Es folgten die Affäre um das Handy der Kanzlerin, ein Untersuchungsausschuss des Bundestags und die unbequeme Erkenntnis, dass der Bundesnachrichtendienst eng mit der NSA zusammenarbeitete und selbst befreundete Staaten ausspähte. Gerichte haben einige Programme später beanstandet, das Bundesverfassungsgericht zwang den BND 2020 zu einer Reform.

Snowden selbst lebt seit 2013 in Russland und ist seit 2022 russischer Staatsbürger. In den USA ist er angeklagt.

Wer Snowden ist

Edward Snowden, geboren 1983, war zuletzt für den NSA-Dienstleister Booz Allen Hamilton auf Hawaii tätig. Die Dokumente gab er den Journalisten Glenn Greenwald und Laura Poitras sowie Barton Gellman. Am 9. Juni 2013 trat er selbst als Quelle an die Öffentlichkeit. Der Guardian und die Washington Post erhielten 2014 den Pulitzer-Preis.

Die USA klagten ihn im Juni 2013 unter anderem nach dem Espionage Act an und erklärten seinen Pass für ungültig. Nach seinem Flug von Hongkong nach Moskau saß er 39 Tage im Transitbereich des Flughafens fest und bekam dann vorläufiges Asyl in Russland. Am 26. September 2022 verlieh ihm Präsident Putin die russische Staatsbürgerschaft. Er lebt mit seiner Frau und zwei Söhnen in Russland und tritt vor allem per Video bei Konferenzen auf.

Eine Begnadigung gibt es nicht. Donald Trump sagte nach seiner ersten Amtszeit, er sei 2021 nah daran gewesen. Bis Ende Oktober 2026 ist nichts dergleichen bekannt geworden.

Die Programme

ProgrammDienstWorum es ging
PRISMNSA, mit FBIZugriff auf Daten, die US-Internetkonzerne wie Google, Facebook, Apple und Microsoft über Ausländer speichern, auf Grundlage gerichtlich genehmigter Anordnungen nach Section 702 des US-Gesetzes FISA. Einen direkten Serverzugang bestritten die Konzerne.
UpstreamNSAAbgriff direkt an Glasfaserknoten in den USA, mit Hilfe der Telekommunikationsanbieter.
TemporaGCHQ (Großbritannien)Anzapfen von mehr als 200 internationalen Glasfaserkabeln, Zwischenspeicherung und Auswertung, Weitergabe an die NSA.
XKEYSCORENSA und PartnerSuch- und Analysesystem für abgefangene Internetdaten wie E-Mails, Chats und Suchverläufe. Nach Spiegel-Berichten von 2013 nutzten auch BND und Verfassungsschutz das Programm.
Boundless InformantNSAInternes Statistikwerkzeug: Wie viele Verbindungsdaten wurden aus welchem Land erfasst? Inhalte zeigt es nicht.
BullrunNSA, mit GCHQ (Edgehill)Programme gegen verbreitete Verschlüsselung, über Rechenleistung, Zusammenarbeit mit Herstellern und Einfluss auf Standards. Gut umgesetzte starke Verschlüsselung blieb nach denselben Berichten wirksam.

Ein US-Bundesberufungsgericht stufte 2020 ein weiteres durch Snowden bekannt gewordenes Programm, die Massensammlung von US-Telefonverbindungsdaten, als gesetzwidrig ein.

Das Merkel-Handy

Im Oktober 2013 berichtete der Spiegel, dass die Mobilnummer der Kanzlerin auf einer Zielliste der NSA stand, nach dem Bericht seit 2002. Merkel sagte am 24. Oktober 2013: „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht.“ Der Außenminister bestellte den US-Botschafter ein, Präsident Obama versicherte, ihre Kommunikation werde nicht überwacht. Laut Spiegel gab es in der US-Botschaft in Berlin eine nicht angemeldete Abhörstelle.

Wichtig zur Einordnung: Das Dokument mit dem Merkel-Eintrag stammt nach Angaben des Journalisten Glenn Greenwald und des Sicherheitsexperten Bruce Schneier wahrscheinlich nicht aus dem Snowden-Archiv, sondern von einer anderen Quelle.

Der Generalbundesanwalt ermittelte und stellte das Verfahren am 12. Juni 2015 ein. Der Vorwurf lasse sich nicht gerichtsfest beweisen; das veröffentlichte Papier sei nur eine Abschrift, das Original nicht zu beschaffen. Technische Prüfungen konnten einen Angriff weder bestätigen noch ausschließen.

500 Millionen Verbindungen und der Anteil des BND

Im Juni 2013 meldete der Spiegel anhand der Snowden-Dokumente, die NSA erfasse in Deutschland bis zu rund 500 Millionen Kommunikationsverbindungen im Monat. Gemeint waren Verbindungsdaten, keine Gesprächsinhalte. Deutschland erschien als das am stärksten überwachte Land der EU.

Im August 2013 erklärte der BND, ein großer Teil dieser Daten stamme aus seiner eigenen Auslandsaufklärung, unter anderem über die Station Bad Aibling in Oberbayern, etwa aus Krisenregionen wie Afghanistan. Er habe sie nach Herausfiltern deutscher Anschlüsse an die NSA weitergegeben. Ähnliche Erklärungen gab es in Frankreich, Spanien, Norwegen und den Niederlanden.

Die Zahl beweist also keine Massenüberwachung deutscher Bürger durch die NSA in Deutschland. Sie zeigt aber, wie eng BND und NSA zusammenarbeiteten. Die Opposition im späteren Untersuchungsausschuss bezifferte die Weitergabe aus Bad Aibling sogar auf rund 1,3 Milliarden Datensätze im Monat und hielt die Praxis für rechtswidrig; die Mehrheit teilte diese Bewertung nicht.

BND und NSA: Bad Aibling, Eikonal, Selektoren

In Bad Aibling arbeiteten BND und NSA auf Grundlage einer Vereinbarung von 2002 zusammen. Die NSA lieferte dem BND Suchbegriffe, sogenannte Selektoren, etwa Telefonnummern und IP-Adressen. 1999 hatte sie zugesichert, die Station werde weder gegen deutsche Interessen noch gegen deutsches Recht eingesetzt.

Von 2004 bis 2008 leitete der BND bei der Operation Eikonal Daten vom Frankfurter Internetknoten nach Bad Aibling, wo die NSA Zugriff hatte. Ein Filter sollte die Daten Deutscher aussortieren, arbeitete aber nach internen Bewertungen nicht vollständig zuverlässig. Bekannt wurde das 2014 durch Akten des Untersuchungsausschusses, nicht durch Snowden.

Im April 2015 wurde bekannt, dass unter den NSA-Selektoren auch europäische Ziele waren, darunter EADS, heute Airbus, Eurocopter und französische Behörden. Der vom Bund eingesetzte Sachverständige Kurt Graulich zählte 39.082 abgelehnte NSA-Selektoren, rund 68,7 Prozent davon betrafen Regierungsstellen von EU-Staaten. Die NSA habe planmäßig gegen die Vereinbarung verstoßen. Die Liste selbst bekam der Bundestag nie zu sehen.

Und der BND? Das Parlamentarische Kontrollgremium stellte im Dezember 2015 fest, dass der BND selbst rund 3.300 eigene Selektoren gegen Regierungen befreundeter Staaten, EU-Institutionen und Nichtregierungsorganisationen eingesetzt hatte, viele davon rechtlich unzulässig. Das Bild „die USA spähen, Deutschland ist nur Opfer“ ist deshalb unvollständig.

Der Untersuchungsausschuss des Bundestags

Von 2014 bis 2017 untersuchte ein Ausschuss des Bundestags die Affäre: 153 Sitzungen, 89 Zeugen, 2.401 Aktenordner. Der Abschlussbericht (BT-Drs. 18/12850) umfasst rund 1.800 Seiten. Den Tatsachenteil trugen alle Fraktionen mit, die Bewertungen gingen auseinander.

Die Mehrheit aus Union und SPD räumte ein, beim BND sei bei den Selektoren einiges schiefgelaufen, und das Kanzleramt habe in der Aufsicht versagt; einen millionenfachen Grundrechtsbruch an Deutschen durch deutsche Dienste habe man aber nicht festgestellt. Die Opposition aus Linken und Grünen sah Snowdens Vorwurf anlassloser Massenüberwachung im Wesentlichen bestätigt und nannte den BND einen „willfährigen Dienstleister der NSA“.

Snowden selbst wurde nie vernommen. Die Opposition wollte ihn in Berlin befragen, Regierung und Mehrheit lehnten das ab. Das Bundesverfassungsgericht verwarf 2014 den Antrag der Opposition als unzulässig, der Bundesgerichtshof entschied 2017 abschließend gegen die Vernehmung, weil zwei von acht Ausschussmitgliedern für das Minderheitenrecht nicht reichten.

Die EU als Ziel

Nach Snowden-Dokumenten verwanzte die NSA die EU-Vertretungen in Washington und bei den Vereinten Nationen in New York und nahm die Telekommunikation im damaligen Sitz des EU-Rats in Brüssel ins Visier. Der britische GCHQ hackte 2010 und 2011 den belgischen Telefonkonzern Belgacom, zu dessen Kunden EU-Institutionen gehören. Großbritannien hat das nie eingeräumt.

Das Europäische Parlament forderte 2014, das Bankdatenabkommen mit den USA und Safe Harbor auszusetzen. Am 29. Oktober 2015 sprach es sich mit 285 zu 281 Stimmen dafür aus, die Strafverfolgung Snowdens einzustellen; bindend ist das nicht.

Unabhängig von Snowden berichtete der dänische Rundfunk 2021, die NSA habe zwischen 2012 und 2014 über dänische Datenkabel unter anderem Angela Merkel, Frank-Walter Steinmeier und Peer Steinbrück abgehört. Offiziell bestätigt ist das nicht.

Wurden Daten gegen Partner genutzt?

Belegt ist, dass Partner ausgespäht wurden, um Vorteile zu erlangen. Ein Snowden-Dokument beschreibt, dass die NSA beim Klimagipfel in Kopenhagen 2009 den US-Verhandlern Einblicke in die Positionen anderer Staaten liefern sollte. NSA-Folien führen das Netz des brasilianischen Ölkonzerns Petrobras als Beispiel für Zugriffe; die damalige Präsidentin Rousseff sagte daraufhin einen Staatsbesuch in Washington ab.

Nicht bewiesen ist, dass Erkenntnisse an einzelne US-Unternehmen weitergegeben wurden, um ihnen Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Die US-Regierung räumt wirtschaftspolitische Aufklärung ein, bestreitet aber Spionage für Firmen. Schon der Echelon-Bericht des EU-Parlaments von 2001 hielt fest, dass Wirtschaftsspionage oft behauptet, aber in keinem Fall belegt werden konnte. Auch der oft genannte Fall des Windkraftherstellers Enercon ist nicht bewiesen.

Was sich geändert hat

Im August 2013 hob die Bundesregierung die Verwaltungsvereinbarungen von 1968 und 1969 mit den USA, Großbritannien und Frankreich auf, die den früheren Westalliierten erlaubten, deutsche Stellen um Überwachungsmaßnahmen zu ersuchen. Ein „No-Spy-Abkommen“, das das Kanzleramt im August 2013 als greifbar dargestellt hatte, kam nie zustande.

Am 19. Mai 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 2835/17), dass der BND auch im Ausland an die Grundrechte gebunden ist und Fernmeldegeheimnis und Pressefreiheit auch Ausländer im Ausland schützen. Die Auslandsüberwachung brauche klare Grenzen und eine unabhängige Kontrolle. Der Bundestag reformierte das BND-Gesetz 2021 und schuf den Unabhängigen Kontrollrat. Gegen die Reform läuft eine neue Verfassungsbeschwerde.

2024 verlangte das Bundesverfassungsgericht weitere Nachbesserungen bis Ende 2026. Derzeit berät der Bundestag eine Reform des Nachrichtendienstrechts (BT-Drs. 21/7868), mit längeren Speicherfristen und neuen Befugnissen; Kritiker sehen darin Raum für Massenüberwachung, Befürworter halten sie für verfassungskonform.

Auf EU-Ebene kippte der Europäische Gerichtshof wegen der US-Überwachung zweimal das Datenabkommen mit den USA: Safe Harbor 2015 und Privacy Shield 2020, beide Male nach Klagen von Max Schrems. Der Nachfolger, das Data Privacy Framework von 2023, hat vor dem Gericht der EU 2025 gehalten; das Rechtsmittel beim Gerichtshof ist anhängig.

Palantir in den Snowden-Dokumenten

Laut Snowden-Dokumenten, die The Intercept 2017 veröffentlichte, nutzten NSA, GCHQ und weitere Dienste Software von Palantir. Ein Zusatzwerkzeug übernahm Daten aus XKEYSCORE direkt in Palantir. Dieselbe Firma liefert heute die Analysesoftware mehrerer deutscher Landespolizeien. Mehr dazu im Gesetzes-Check zu Palantir.

Held oder Verräter?

Der Geheimdienstausschuss des US-Repräsentantenhauses urteilte 2016 einstimmig, Snowden habe enormen Schaden angerichtet, die meisten Dokumente beträfen militärische und nachrichtendienstliche Programme und nicht die Privatsphäre, und er sei kein Whistleblower, weil er interne Wege nicht genutzt habe. Kritiker verweisen außerdem auf seine russische Staatsbürgerschaft und seine Zurückhaltung zum Krieg gegen die Ukraine.

Unterstützer verweisen darauf, dass Gerichte mehrere der enthüllten Programme beanstandet haben, in den USA, beim Europäischen Gerichtshof und beim Bundesverfassungsgericht, und dass ohne die Enthüllungen keine dieser Entscheidungen gefallen wäre. In Deutschland erhielt er unter anderem den Whistleblowerpreis 2013 und die Carl-von-Ossietzky-Medaille 2014.

In Umfragen sahen die Deutschen ihn lange überwiegend positiv: 2015 hielten ihn laut YouGov 42 Prozent für einen Helden und 9 Prozent für einen Verräter. Neuere Umfragen nach seiner Einbürgerung in Russland gibt es nicht.

Unsere Einschätzung

Meinung

Die Snowden-Dokumente haben bewiesen, was vorher als Verschwörungstheorie galt: dass Verbündete einander systematisch abhören, und dass deutsche Dienste dabei nicht nur Opfer, sondern Mitspieler waren. Aufgeklärt wurde vieles nur, weil Journalisten und eine Minderheit im Bundestag hartnäckig blieben. Die Selektorenliste hat das Parlament bis heute nicht gesehen.

Gleichzeitig zeigt der Fall, warum man genau hinsehen muss: Nicht jede Zahl bedeutet, was die erste Schlagzeile sagte, und nicht jeder Vorwurf ist bewiesen. Für Bürger bleibt die wichtigste Lehre praktisch: Verschlüsselte Kommunikation schützt, und Kontrolle von Geheimdiensten funktioniert nur, wenn das Parlament sie auch durchsetzt.

Was Sie tun können

  • Nutzen Sie Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger wie Signal oder Threema. Sie schützen Inhalte auch dann, wenn jemand Kabel anzapft. Gegen Schadsoftware auf dem Gerät hilft Verschlüsselung nicht; installieren Sie Updates und nutzen Sie die Zwei-Faktor-Anmeldung.
  • Achten Sie auf HTTPS, das Schloss-Symbol im Browser. Wer Kabel abhört, sieht dann, welche Seite Sie aufrufen, aber nicht, was Sie dort lesen oder eingeben.
  • Beim BND können Sie nach § 9 BNDG in Verbindung mit § 15 BVerfSchG Auskunft beantragen. Anders als bei der DSGVO müssen Sie einen konkreten Sachverhalt und ein besonderes Interesse darlegen, etwa Reisen in Krisenregionen oder journalistische Arbeit; ein pauschales „Was haben Sie über mich?“ genügt nicht. Bei einer Ablehnung können Sie sich an die Bundesdatenschutzbeauftragte wenden.
  • Die Reform des Nachrichtendienstrechts wird gerade im Bundestag beraten. Wer dazu eine Meinung hat, kann seinem Abgeordneten jetzt schreiben.

Quellen

Stand 30.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtliche Hinweise