Gesetzes-Check · Stand 22.10.2026
Tabaksteuer: Packung bald fast 12 Euro
Bundestag und Bundesrat haben am 16. Oktober 2026 eine schrittweise Erhöhung der Tabaksteuer von 2027 bis 2030 beschlossen. Eine durchschnittliche Packung Zigaretten soll dann fast 12 Euro kosten, Markenzigaretten bis zu 14 Euro.
Verfahrensstand: Verkündet am 20.10.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 309) und durch einen Fehler schon am 21.10.2026 in Kraft getreten; Berichtigung angekündigt, die alten Steuersätze gelten laut Zoll bis 31.12.2026
Was beschlossen ist
- Die Tabaksteuer steigt in vier Stufen jeweils zum Jahresbeginn 2027, 2028, 2029 und 2030.
- Betroffen sind Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren und Zigarillos, Pfeifen- und Wasserpfeifentabak, Tabak zum Erhitzen und Liquids für E-Zigaretten. Zigarren, Zigarillos und Shisha-Tabak steigen weniger stark als im ersten Entwurf vorgesehen.
- Für Liquids gelten ab 2027 38 Cent pro Milliliter, 6 Cent mehr als bisher; bis 2030 steigt der Satz auf 44 Cent.
- Feinschnitt wird deutlich teurer, bleibt aber niedriger besteuert als Fabrikzigaretten. Der Preisabstand soll schrumpfen.
Was es Sie kostet
Nach der Prognose des Bundesfinanzministeriums steigt der durchschnittliche Preis einer Packung mit 20 Zigaretten von heute 8,05 Euro auf 9,10 Euro im Jahr 2027, 9,91 Euro 2028, 10,81 Euro 2029 und 11,78 Euro 2030. Markenzigaretten, die heute knapp unter 10 Euro kosten, könnten bis zu 14 Euro erreichen.
Wer täglich eine Packung raucht, zahlt 2030 also rund 3,70 Euro mehr am Tag als heute, aufs Jahr gerechnet etwa 1.360 Euro.
Eine 30-Gramm-Packung Feinschnitt, heute 6 bis 8 Euro, soll im gewichteten Durchschnitt von gut 8 Euro im nächsten Jahr auf mehr als 12 Euro 2030 steigen.
Was der Staat einnimmt
Die Tabaksteuer brachte im vergangenen Jahr 17,6 Milliarden Euro. Die Bundesregierung erwartet zusätzlich rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 4,5 Milliarden Euro im Jahr 2030, über vier Jahre zusammen etwa 12 Milliarden Euro.
Begründet wird die Erhöhung mit der angespannten Haushaltslage und dem Gesundheitsschutz. Eine Zweckbindung der Mehreinnahmen ist nicht bekannt.
Was die Befürworter sagen
- Das Deutsche Krebsforschungszentrum hält Steuererhöhungen für eines der wirksamsten Mittel, um das Rauchen zu verringern. Ein gut ausgestatteter Zoll könne den Schwarzmarkt beherrschbar halten.
- Nach Angaben des Krebsforschungszentrums starben 2023 rund 131.000 Menschen in Deutschland an den Folgen des Rauchens; laut Mikrozensus 2025 rauchen 19 Prozent der Menschen ab 15 Jahren.
- Das Finanzministerium verweist darauf, dass es keine unabhängigen Daten für eine Abwanderung in den illegalen Handel gebe; der Zoll werde dagegen vorgehen.
Was die Kritiker sagen
- Die Tabakindustrie zweifelt die Einnahmeprognosen an. Der Branchenverband BVTE nennt sie „Luftschlösser“ und erwartet, dass Raucher auf den Schwarzmarkt oder Einkäufe im EU-Ausland ausweichen; er beruft sich auf eine Studie von DIW Econ zu anderen EU-Ländern. Auch die Zollgewerkschaft warnt vor illegalem Handel.
- In der Union stimmten zwei Abgeordnete dagegen. Der CDU-Abgeordnete Carsten Brodesser warnte, die Reform werde weder das fiskalische Ziel erreichen noch den legalen Markt stabilisieren, und hatte für sanftere Stufen geworben.
- Von der anderen Seite kommt Kritik, das Gesetz gehe nicht weit genug: Die Grünen nennen es halbherzig, und das Krebsforschungszentrum bemängelt, dass günstige Ausweichprodukte wie Feinschnitt und Zigarillos zum Umsteigen statt zum Aufhören verleiten könnten.
Wie es weitergeht
Der Bundesrat hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 gebilligt, wenige Stunden nach dem Beschluss des Bundestages. Verkündet wurde es am 20. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 309). Dabei ist ein Fehler passiert: Nach dem veröffentlichten Text tritt das gesamte Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft, und so ist es am 21. Oktober 2026 auch geschehen. Gewollt war nach Angaben des Bundesfinanzministeriums, dass die höheren Sätze erst ab 2027 gelten.
Die Generalzolldirektion spricht von einer „offensichtlichen Unrichtigkeit“ und hat klargestellt: Die bisherigen Steuersätze gelten unverändert bis zum 31. Dezember 2026. Die neuen Sätze gelten für Zigaretten, Feinschnitt, Tabak zum Erhitzen und Substitute ab dem 1. Januar 2027, für Zigarren, Zigarillos, Pfeifen- und Wasserpfeifentabak ab dem 1. März 2027. Die Berichtigung soll sofort angestoßen werden. Ware im Handel darf weiter verkauft werden, und die Hersteller dürfen weiter ausliefern.
Wie die Berichtigung rechtlich abläuft, ist umstritten. Das Ministerium will den Fehler nach § 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien berichtigen, die eine formlose Korrektur „offenbarer Unrichtigkeiten“ mit Zustimmung der Präsidenten von Bundestag und Bundesrat erlaubt. Der Tabakverband hält dagegen eine förmliche Gesetzesänderung für nötig und spricht von einer rechtlichen Grauzone von mehreren Wochen. Zum Stand dieser Seite war die Berichtigung noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Wie konnte das passieren?
Den Gesetzestext schreibt in aller Regel nicht der Bundestag, sondern das zuständige Ministerium, hier das Bundesfinanzministerium. Der fehlerhafte Satz stand schon im Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/7859 vom 7. September 2026). Danach hatten mehrere Stellen die Gelegenheit, ihn zu bemerken: das Bundeskabinett, der Bundesrat im ersten Durchgang, der Finanzausschuss des Bundestages, das Plenum bei der Abstimmung, der Bundesrat im zweiten Durchgang, die Gegenzeichnung und die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten. Aufgefallen ist er erst nach der Verkündung.
Das Ministerium spricht von einem „technischen Fehler“ in den Unterlagen. Die Tabakverbände sprechen von „Dilettantismus“ und kritisieren, dass ihnen für eine Stellungnahme zum Entwurf nur wenig Zeit gelassen wurde. Die Fachpresse fragt, ob es sich nur um ein weiteres schlampiges Gesetz handelt. Ein Verfassungsrechtler hält die Panne dagegen für leicht zu reparieren.
Unsere Einschätzung: Ein Gesetz, das dem Staat Milliarden einbringen soll, durchläuft sieben Stationen, und an keiner fällt auf, dass das Datum nicht stimmt. Das spricht nicht für einzelne Schuldige, sondern für ein Verfahren, in dem jeder sich auf den anderen verlässt und Gesetze unter Zeitdruck durchgewunken werden. Persönliche Folgen hat ein solcher Fehler für niemanden; wer für Fehler eigentlich geradesteht, zeigt der Amtsschimmel in der Sonderausstellung „Wer haftet wofür?“.
Was Sie tun können
- Das Gesetz ist im Wesentlichen beschlossen; politisch lässt sich daran kurzfristig wenig ändern. Ihre Meinung können Sie trotzdem den Abgeordneten Ihres Wahlkreises mitteilen, etwa vor den nächsten Stufen.
- Wer aufhören möchte, findet kostenlose Unterstützung, zum Beispiel beim Rauchfrei-Telefon und den Angeboten der Krankenkassen; viele Kassen bezuschussen Entwöhnungskurse.
- Vorsicht beim Einkauf im Ausland: Für Zigaretten aus anderen EU-Staaten gelten Richtmengen für den privaten Bedarf, aus Nicht-EU-Staaten enge Freimengen. Wer darüber hinaus einführt oder unversteuerte Ware kauft, riskiert Steuernachforderungen und ein Strafverfahren.
Quellen
- t-online: Tabaksteuer steigt – Packung kostet bald fast 12 Euro (16.10.2026)
- Berliner Zeitung: So viel kostet die Packung bis 2030 (16.10.2026)
- Wetterauer Zeitung: Bundestag beschließt schrittweise Tabaksteuer-Erhöhung bis 2030 (16.10.2026)
- euronews: Erhöhung der Tabaksteuer (16.10.2026)
- Deutscher Bundestag, hib: Bundesrat hat keine Einwände gegen Tabaksteuergesetz (30.09.2026)
- Deutscher Bundestag: Tabaksteuer beschlossen (16.10.2026)
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 309: Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (20.10.2026)
- Zoll: Tabaksteuer, Klarstellung zum Inkrafttreten (20.10.2026)
- beck-aktuell: Tabaksteuererhöhung plötzlich in Kraft – nur ein weiteres schlampiges Gesetz? (21.10.2026)
- Stuttgarter Zeitung: Finanzministerium will Fehler im Tabaksteuer-Gesetz berichtigen (21.10.2026)
- t-online: Tabaksteuer, Finanzministerium korrigiert Fehler (20.10.2026)
- ARIVA/dpa: Tabaksteuern ziehen deutlich an (16.10.2026)
Stand 22.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtliche Hinweise