Gesetzes-Check · Stand 26.10.2026
Krankenkasse 2027: Beitrag stabil, Patient zahlt mehr
Damit die Krankenkassenbeiträge 2027 nicht weiter steigen, hat der Bundestag im Juli ein Sparpaket beschlossen. Gespart wird bei Kliniken, Ärzten und Pharma, aber auch beim Patienten: Viele Zuzahlungen steigen um bis zu die Hälfte, einige Leistungen fallen weg, und Gutverdiener zahlen mehr.
Verfahrensstand: Beschlossen und verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 228 vom 29.07.2026); Nachbesserungen vom Bundestag am 15.10.2026 beschlossen, Bundesrat voraussichtlich am 20.11.2026
Worum es geht
Den Krankenkassen fehlt Geld. Ohne Gegenmaßnahmen wäre der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums von 2,9 auf rund 3,9 Prozent gestiegen. Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll das verhindern. Der Bundestag hat es am 10. Juli 2026 beschlossen, der Bundesrat hat es am selben Tag passieren lassen, verkündet wurde es am 29. Juli 2026.
Das Grundprinzip: Die Ausgaben der Kassen dürfen 2027 bis 2029 nur noch langsamer wachsen als die Löhne, auf denen die Beiträge erhoben werden. Wie viel insgesamt gespart wird, geben die Quellen unterschiedlich an, zwischen 15 und fast 19 Milliarden Euro für 2027, je nachdem, ob Mehreinnahmen mitgezählt werden.
Was sich für Patienten ändert
- Zuzahlungen steigen um bis zu 50 Prozent: Für Arzneimittel zahlen Sie weiterhin 10 Prozent des Preises, aber mindestens 7,50 Euro statt 5 Euro und höchstens 15 Euro statt 10 Euro je Packung. Im Krankenhaus werden 15 Euro statt 10 Euro pro Tag fällig. Nach Presseberichten gilt das ab dem 1. Januar 2027.
- Die Belastungsgrenze bleibt: Mehr als 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken 1 Prozent, muss niemand zuzahlen. Belege sammeln lohnt sich deshalb noch mehr.
- Kieferorthopädie für Erwachsene zahlt die Kasse grundsätzlich nicht mehr, mit Übergangsregeln. Homöopathische und anthroposophische Mittel werden auch als freiwillige Satzungsleistung nicht mehr erstattet.
- Vor bestimmten planbaren Operationen wird eine Zweitmeinung schrittweise zur Voraussetzung dafür, dass die Klinik den Eingriff abrechnen kann, ab 2028 etwa bei Hüfte und Wirbelsäule.
- Ab 2028 gibt es eine Teilkrankschreibung: Nach mindestens vier Wochen Arbeitsunfähigkeit kann zu 25, 50 oder 75 Prozent gearbeitet werden, mit anteiligem Krankengeld.
Was sich bei den Beiträgen ändert
- Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14,6 Prozent. Für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 hat der Schätzerkreis im Oktober 2,9 Prozent errechnet, so viel wie 2026. Festlegen muss ihn das Ministerium bis zum 1. November. Tatsächlich verlangten die Kassen 2026 im Schnitt schon rund 3,1 Prozent, und was Ihre Kasse 2027 verlangt, entscheidet sie selbst bis zum Jahresende.
- Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 außerplanmäßig um zusätzliche 300 Euro, auf 6.375 Euro im Monat. Wer mindestens so viel verdient, zahlt als Arbeitnehmer bei 2,9 Prozent Zusatzbeitrag bis zu rund 49 Euro mehr im Monat als 2026, davon rund 26 Euro allein wegen der Sonderanhebung. Der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag noch einmal (eigene Rechnung).
- Die Grenze, ab der man in die private Krankenversicherung wechseln darf, steigt auf 84.150 Euro im Jahr. Beide Werte hat das Kabinett beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.
- Bei 4.000 Euro brutto ändert sich durch die Grenze nichts. Steigt der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse um 0,1 Punkte, kostet Sie das 2 Euro im Monat.
- Ehepartner, die bisher kostenlos familienversichert sind, sollen ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent auslösen. Ausgenommen sind unter anderem Eltern von Kindern unter 12 Jahren, pflegende Angehörige und Rentner. Wie der Zuschlag genau berechnet wird, beschreiben die Quellen unterschiedlich; wir ergänzen das, sobald es geklärt ist.
Pflegeversicherung: Kinderlose sollen mehr zahlen
Getrennt davon hat das Kabinett am 30. September 2026 eine Pflegereform beschlossen. Danach bleibt der allgemeine Pflegebeitrag bei 3,6 Prozent, der Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren soll aber zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen. Bei 4.000 Euro brutto wären das 12 Euro mehr im Monat.
Beschlossen ist das noch nicht. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 5. November 2026 geplant. Ob es bis zum Jahreswechsel klappt, ist offen.
Wo sonst gespart wird
- Arzneimittelhersteller müssen den Kassen einen festen Abschlag von 15,5 statt 7 Prozent gewähren; Generika sind ausgenommen.
- Krankenhäuser bekommen Tariferhöhungen nur noch zur Hälfte erstattet, und die verpflichtende Personalbemessung in der Pflege (PPR 2.0) entfällt.
- Zusätzliche Honorare für Ärzte außerhalb des Budgets, etwa für offene Sprechstunden, fallen weg. Im Oktober hat der Bundestag einzelne Einschnitte wieder abgemildert, etwa einen Abschlag für Haus- und Kinderarztpraxen und Teile der Psychotherapie; der Bundesrat muss noch zustimmen.
- Die Kassen müssen ihre Verwaltungs- und Werbekosten deckeln.
- Der Bund kürzt seinen Zuschuss an den Gesundheitsfonds 2027 um 1,35 Milliarden Euro, ab 2028 um 1,55 Milliarden. Im Gegenzug zahlt er mehr für die Versicherung von Empfängern der Grundsicherung, 2027 rund 1 Milliarde Euro, ab 2031 rund 2,75 Milliarden. Die Lücke beim Zuschuss soll unter anderem die geplante Zuckersteuer schließen.
Was die Befürworter sagen
- Das Bundesgesundheitsministerium sieht das wichtigste Ziel erreicht, stabile Beiträge; die SPD spricht von einer guten Nachricht für rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte. Ohne das Gesetz wäre der Zusatzbeitrag um rund einen Punkt gestiegen.
- Krankenkassen wie die Barmer und der Ersatzkassenverband halten es für richtig, dass sich die Ausgaben künftig an den Einnahmen orientieren; die Stabilisierung sei erkennbar.
Was die Kritiker sagen
- Die Deutsche Krankenhausgesellschaft nennt das Gesetz ein „Gesundheitskürzungsgesetz“ und warnt vor Klinikinsolvenzen. Mehrere Länder wollten deshalb den Vermittlungsausschuss anrufen und scheiterten an der nötigen Mehrheit.
- Die Kassen selbst kritisieren, dass der Bund seinen Zuschuss kürzt, obwohl er für Leistungen aufkommen müsste, die mit Krankenversicherung nichts zu tun haben. Sie halten die Stabilisierung für wacklig und erwarten, dass viele Kassen 2027 mehr als 2,9 Prozent verlangen.
- Verbraucherschützer bemängelten, dass das Sonderkündigungsrecht ausgehöhlt werde, weil die Kassen ihre Mitglieder bei einer Erhöhung nicht mehr anschreiben sollten. Diese Pflicht soll mit der Nachbesserung im Herbst zurückkommen.
Unsere Einschätzung
Der Beitrag bleibt stabil, und das ist für Arbeitnehmer und Betriebe eine gute Nachricht. Bezahlt wird die Stabilität aber an anderer Stelle, und zwar zu einem Teil vom Kranken selbst: Wer regelmäßig Medikamente braucht oder ins Krankenhaus muss, zahlt bis zu 50 Prozent mehr. Wer gut verdient, zahlt über die höhere Grenze mehr, und Kinderlose sollen in der Pflege nachlegen.
Auffällig ist, dass der Bund gleichzeitig seinen eigenen Zuschuss kürzt. Er spart also auch auf Kosten der Beitragszahler, deren Beiträge er stabil halten will. Die eigentliche Frage, warum ein Gesundheitssystem mit über 370 Milliarden Euro Ausgaben im Jahr ständig an der Grenze steht, beantwortet das Gesetz nicht. Es kauft Zeit bis 2029.
Was Sie tun können
- Zusatzbeitrag prüfen: Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, können Sie bis zum Ende des Monats kündigen, in dem die Erhöhung wirksam wird, und wechseln. Die Kassen verlangen sehr unterschiedliche Sätze, 2026 zwischen rund 2,2 und 4,4 Prozent.
- Belastungsgrenze nutzen: Heben Sie alle Zuzahlungsbelege auf. Wer die Grenze erreicht, bekommt auf Antrag eine Befreiung für den Rest des Jahres. Chronisch Kranke sollten die Bescheinigung über die 1-Prozent-Grenze beantragen.
- Vor einer geplanten Operation die Zweitmeinung nutzen; sie ist für Sie kostenlos.
- Ihre Meinung zur Pflegereform können Sie den Abgeordneten Ihres Wahlkreises mitteilen, solange sie im Bundestag beraten wird.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (10.07.2026)
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6130 (26.05.2026)
- Bundesrat: Gesetzesbeschluss, BR-Drs. 411/26 (10.07.2026)
- Deutsches Ärzteblatt: Bundesrat lässt GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz passieren (10.07.2026)
- Barmer: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
- Haufe: Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen (29.07.2026)
- vdek: Schätzerkreis-Prognose 2026/2027 (14.10.2026)
- zm-online: GKV-Schätzerkreis legt Prognose für 2026 und 2027 vor (15.10.2026)
- ZDFheute: Zusatzbeitrag bleibt stabil (14.10.2026)
- Deutsche Rentenversicherung: Kabinett beschließt Rechengrößen 2027 (08.10.2026)
- ZWP online: Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung (15.10.2026)
- beck-aktuell: Kabinett beschließt Pflegereform (30.09.2026)
- Deutscher Bundestag: Pflegeneuordnungsgesetz, erste Lesung
Stand 26.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtliche Hinweise