Gesetzes-Check · Stand 26.10.2026
Zuckersteuer: 32 Cent mehr pro Liter Limo
Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 eine Steuer auf zuckergesüßte Getränke auf den Weg gebracht. Ab Juli 2027 sollen bis zu 32 Cent pro Liter fällig werden.
Verfahrensstand: Vom Kabinett als Formulierungshilfe gebilligt; soll per Änderungsantrag ins Haushaltsbegleitgesetz 2027 und mit ihm im November beschlossen werden
Was geplant ist
- Steuerpflichtig werden Getränke mit zugesetztem Zucker: Cola, Limonaden, gesüßte Fruchtschorlen, Eistees, zuckerhaltige Sirupe und Energydrinks. Reine Fruchtsäfte sind ausgenommen, ebenso nach den Berichten Light- und Zero-Getränke.
- Der Steuersatz hat zwei Stufen: 26 Cent pro Liter ab 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter, 32 Cent pro Liter ab 8 Gramm.
- Start soll der 1. Juli 2027 sein; die CSU will ihn auf den 1. Januar 2028 verschieben, entschieden ist das noch nicht (Stand 30.10.2026). Die Steuer fällt beim Hersteller oder Importeur an; sie ist als Verbrauchsteuer so angelegt, dass sie über den Preis an die Kunden weitergegeben werden kann.
- Kleine unabhängige Hersteller mit bis zu 70.000 Litern im Jahr sind befreit. Eine weitergehende Befreiung für Betriebe bis zu einer Million Litern ist vorgesehen, muss aber als Beihilfe noch von der EU-Kommission genehmigt werden. Einige Berichte geben das verkürzt so wieder, als sei die Grenze einfach auf eine Million Liter angehoben worden.
- Ausgenommen sind außerdem Milch- und Pflanzendrinks, ungesüßte Schorlen sowie alkoholische Getränke und ihre alkoholfreien Varianten. Besteuert werden dagegen auch Fruchtnektare und Sirupe, etwa für Wassersprudler, nach dem angegebenen Mischverhältnis.
Was es Sie kostet
Eine Cola enthält typischerweise mehr als 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter und fiele damit in die obere Stufe. Für eine 1,5-Liter-Flasche wären das 48 Cent Steuer. Weil die Mehrwertsteuer auf den Preis einschließlich Verbrauchsteuer berechnet wird, kämen bei voller Weitergabe noch 19 Prozent darauf, zusammen rund 57 Cent pro Flasche.
Wer zu zuckerfreien Varianten, Wasser oder reinen Säften greift, zahlt die Steuer nicht.
Was der Staat einnimmt
Die Bundesregierung rechnet für 2027 wegen des Starts zur Jahresmitte mit rund 690 Millionen Euro, in voller Jahreswirkung mit 820 Millionen und für 2031 mit 890 Millionen Euro. Der ursprüngliche Entwurf des Finanzministeriums sah mit drei Stufen bis 38 Cent deutlich mehr vor.
Die Einnahmen sollen eine geplante Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds abfedern. Eine Zweckbindung für Prävention oder Gesundheitsförderung ist nach den vorliegenden Berichten nicht vorgesehen.
Neue Bürokratie
Nach Berechnungen in einem früheren Entwurfsstand, über die Anfang Oktober in der Presse berichtet wurde, braucht allein die Zuckersteuer rund 227 Vollzeitstellen, davon 200 beim Zoll, mit Personalkosten von etwa 28 Millionen Euro im Jahr. Zusammen mit der geplanten Plastiksteuer waren es rund 1.046 Stellen und etwa 74 Millionen Euro jährlich.
Ob es sich um Neueinstellungen oder umgeschichtetes Personal handelt und ob der abgeschwächte Entwurf den Bedarf verändert, ist offen. Bei Einnahmen von rund 820 Millionen Euro im Jahr läge der Personalaufwand des Staates bei etwa 3 bis 4 Prozent.
Was die Befürworter sagen
- Finanzminister Lars Klingbeil will neben Einnahmen einen Anreiz setzen, dass Hersteller den Zuckergehalt senken. Die Stufen sind so angelegt, dass sich eine Rezepturänderung unter 5 bzw. 8 Gramm lohnt.
- Zuckergesüßte Getränke gelten in der Gesundheitspolitik als relevanter Faktor für Übergewicht und Diabetes; mehrere Länder erheben vergleichbare Abgaben.
Was die Kritiker sagen
- Mehrere Agrar- und Verbraucherschutzminister unionsgeführter Länder, je nach Bericht sieben bis neun, haben sich in einem Brief an Bundeskanzler Merz gegen die Steuer gewandt. Sie kritisieren staatliche Lenkung und eine zusätzliche Belastung beim Einkauf.
- Das Kanzleramt hatte den ersten Entwurf Anfang Oktober gestoppt, weil er vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit abwich und so nicht mehrheitsfähig sei.
- Kritisch gesehen wird auch, dass die Einnahmen ohne Zweckbindung in den Bundeshaushalt fließen, statt gezielt in Prävention.
Wie es weitergeht
Das Kabinett hat eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen gebilligt. Ein eigenes Gesetz bekommt die Zuckersteuer nicht: Sie soll per Änderungsantrag in das Haushaltsbegleitgesetz 2027 eingefügt und mit ihm beschlossen werden. Die entscheidende Sitzung des Haushaltsausschusses ist am 12. November 2026, der Haushalt soll am 27. November verabschiedet werden; ein Termin für das Begleitgesetz ist noch nicht offiziell bestätigt.
Bis dahin kann sich am Text noch etwas ändern. Die erweiterte Ausnahme für kleine Hersteller braucht zusätzlich das Okay aus Brüssel. Was sonst im Haushaltsbegleitgesetz steht, zeigt unser eigener Check.
Was Sie tun können
- Ihre Meinung den Abgeordneten Ihres Wahlkreises mitteilen, bevor der Bundestag entscheidet. Ein Muster gibt es bei Mitreden.
- Eine Petition an den Bundestag richten; auch dafür gibt es bei Mitreden ein Muster.
- Als Verbraucher ausweichen: Wasser, ungesüßte Getränke und reine Säfte bleiben steuerfrei.
Quellen
- EY: Zuckergetränkesteuer, nächster Schritt auf dem Weg zum Gesetz (15.10.2026)
- Haufe: Bundeskabinett beschließt Einführung einer Zuckergetränkesteuer (15.10.2026)
- ZDFheute: Zuckersteuer kommt abgeschwächt (14.10.2026)
- taz/dpa: Koalition einigt sich auf Zuckersteuer (14.10.2026)
- ms-aktuell: Mehr als 1000 Stellen für zwei neue Steuern eingeplant (06.10.2026)
Stand 26.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtliche Hinweise