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Mitreden Beteiligung zwischen den Wahlen

z. B. Art. 63 bis 65 BayGO, §§ 78 ff. GO NRW

Den Haushalt der Gemeinde lesen und hinterfragen

Im Haushalt steht, wofür Ihre Gemeinde Geld ausgibt und woher es kommt. Er ist öffentlich, wird aber kaum gelesen. Wer ihn versteht, kann im Gemeinderat und in der Bürgerversammlung gezielt nachfragen.

Rechtsstand geprüft: 26. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist

Der Haushalt wird meist im Herbst oder Winter für das folgende Jahr beraten. Wer Einfluss nehmen will, muss vor der Beratung im Rat aktiv werden. In Bayern bleiben Haushaltssatzung und Haushaltsplan nach der Bekanntmachung bis zur Bekanntmachung des nächsten Haushalts öffentlich zugänglich (Art. 65 Abs. 3 BayGO).

Worum es geht

Jede Gemeinde beschließt jedes Jahr, bei manchen für zwei Jahre, eine Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan. Darin steht jede Ausgabe und Einnahme, gegliedert nach Aufgabenbereichen wie Schulen, Kinderbetreuung, Straßen, Feuerwehr oder Verwaltung. Der Plan ist öffentlich: In Bayern liegt er nach der Bekanntmachung zur Einsicht aus und bleibt zugänglich, bis der nächste Haushalt bekannt gemacht ist; viele Gemeinden stellen ihn zusätzlich als PDF auf ihre Internetseite. Die Zahlen wirken auf den ersten Blick abschreckend. Mit drei, vier Fragen lassen sie sich aber erstaunlich gut lesen.

So bringen Sie sich ein

  • Suchen Sie den aktuellen Haushaltsplan auf der Internetseite der Gemeinde oder im Ratsinformationssystem. Wenn er dort nicht steht, fragen Sie in der Kämmerei nach Einsicht.
  • Lesen Sie zuerst den Vorbericht. Dort erklärt die Kämmerei auf wenigen Seiten die Lage: Schulden, große Projekte, Rücklagen und Risiken.
  • Vergleichen Sie drei Jahre: den Plan des laufenden Jahres, das Ergebnis des Vorjahres und den Plan für das kommende Jahr. Große Sprünge sind die interessanten Stellen.
  • Achten Sie auf Schulden je Einwohner, Personalkosten, Ausgaben für externe Gutachten und Beratung sowie auf Projekte, die Jahr für Jahr teurer werden.
  • Fragen Sie nach, schriftlich bei der Gemeinde, über einen Gemeinderat Ihres Vertrauens oder öffentlich in der Bürgerversammlung.

Was Sie im Haushalt finden

  • Den Ergebnis- oder Verwaltungshaushalt mit den laufenden Kosten, etwa Personal, Unterhalt der Gebäude und Zuschüsse.
  • Den Finanz- oder Vermögenshaushalt mit den Investitionen, etwa Neubauten, Straßen oder Fahrzeuge der Feuerwehr.
  • Den Stand der Schulden und die geplanten Kredite.
  • Bei größeren Projekten oft eine Übersicht über die Gesamtkosten und Verpflichtungen für die kommenden Jahre.

Wer prüft, ob das Geld richtig ausgegeben wurde?

  • Nach Ablauf des Jahres wird die Jahresrechnung örtlich geprüft, in Bayern vom Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderats, und überörtlich, je nach Gemeinde von der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle oder vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband. Die Prüfberichte werden im Gemeinderat behandelt; fragen Sie nach, welche Beanstandungen es gab.

Was es bewirken kann

  • Einsicht in den beschlossenen Haushaltsplan und die Haushaltssatzung.
  • Fragen an die Gemeinde und an Gemeinderäte zu einzelnen Posten.
  • Empfehlungen in der Bürgerversammlung, die der Gemeinderat behandeln muss.

Was es nicht kann

  • Ein Recht, über einzelne Ausgaben selbst abzustimmen. Über die Haushaltssatzung ist in Bayern auch ein Bürgerbegehren ausgeschlossen (Art. 18a Abs. 3 BayGO).
  • Einsicht in vertrauliche Unterlagen, etwa zu laufenden Vergaben oder Personalangelegenheiten.

Typische Fehler

  • Erst nach dem Beschluss nachfragen.
  • Nur auf die Gesamtsumme schauen statt auf Veränderungen gegenüber dem Vorjahr.
  • Pauschal Kürzungen fordern, statt konkret nach Kosten, Alternativen und Begründung zu fragen.

Hilfe und Unterstützung

Die Kämmerei Ihrer Gemeinde erklärt den Haushalt in der Regel gern. Viele Gemeinderäte freuen sich über Bürger, die sich auskennen.

Das Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Anfrage zum Haushalt der Gemeinde

Sachlich und konkret fragen, mit Haushaltsstelle und Seitenzahl. Bleibt die Antwort aus, hilft das Informationsfreiheitsgesetz des Landes, in Bayern das Auskunftsrecht nach Art. 39 BayDSG, oder eine Frage in der Bürgerversammlung.

Text des Musterschreibens anzeigen
[Gemeinde / Stadt]
– Kämmerei –
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

Fragen zum Haushaltsplan [Jahr], Produkt / Haushaltsstelle [Nummer, Bezeichnung]

Sehr geehrte Damen und Herren,

als [Gemeindebürger[in] / Einwohner[in]] habe ich den Haushaltsplan [Jahr] gelesen und bitte um Auskunft zu folgenden Punkten:

1. Die Ansätze für [Bezeichnung] steigen von [Betrag] Euro im Jahr [Jahr] auf [Betrag] Euro im Jahr [Jahr]. Worauf ist der Anstieg zurückzuführen?

2. Welche Gesamtkosten sind für das Vorhaben [Bezeichnung] inzwischen veranschlagt, und wie hoch war die ursprüngliche Kostenschätzung?

3. Welche Beträge sind im Haushalt für externe Beratung, Gutachten und Planungsleistungen vorgesehen, und für welche Vorhaben?

[Optional: Soweit Sie die Auskunft nicht erteilen können, bitte ich um Mitteilung, ob die Fragen in der nächsten Bürgerversammlung oder Gemeinderatssitzung behandelt werden können.]

Für eine Antwort innerhalb eines Monats wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]