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Mitreden Beteiligung zwischen den Wahlen

Bayern: Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG), Art. 21 ff.

Selbst kandidieren: in den Gemeinderat

Wer mitentscheiden will, statt nur nachzufragen, kann selbst in den Gemeinderat. Das Ehrenamt steht jedem offen, der wählbar ist, auch ohne Partei.

Rechtsstand geprüft: 26. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist

In Bayern dauert die Wahlperiode der Gemeinderäte sechs Jahre und beginnt jeweils am 1. Mai (Art. 23 GLKrWG). Nach der Wahl im März 2026 ist die nächste reguläre Kommunalwahl im Frühjahr 2032. Wahlvorschläge sind mehrere Wochen vor der Wahl einzureichen; die genaue Frist macht die Gemeinde bekannt.

Worum es geht

Gemeinderäte entscheiden über das, was den Alltag am unmittelbarsten prägt: Kita-Plätze, Baugebiete, Straßen, Gebühren und den Haushalt. Die Arbeit ist ein Ehrenamt mit Sitzungsgeld. Gewählt werden Listen von Parteien und Wählergruppen; in Bayern können die Wähler aber kumulieren und panaschieren, also einzelnen Bewerbern mehrere Stimmen geben und Stimmen auf verschiedene Listen verteilen. Bekannte Personen aus dem Ort haben deshalb auch auf kleinen Listen gute Chancen.

So bringen Sie sich ein

  • Prüfen Sie, ob Sie wählbar sind. In Bayern muss man für den Gemeinderat in der Regel Deutscher oder Bürger eines anderen EU-Staates, mindestens 18 Jahre alt und seit einiger Zeit in der Gemeinde wohnhaft sein; die genauen Voraussetzungen stehen in Art. 21 GLKrWG.
  • Entscheiden Sie, auf welcher Liste Sie antreten: bei einer Partei, einer bestehenden Wählergruppe oder einer neuen Wählergruppe.
  • Neue Wählergruppen und Parteien, die bisher nicht im Gemeinderat oder einem Parlament vertreten sind, brauchen Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten. In Bayern sind es je nach Gemeindegröße zwischen 40 und 1.000 (Art. 27 GLKrWG). Die Unterschriften werden im Rathaus geleistet, nicht auf der Straße gesammelt; wer krank oder verhindert ist, kann bei der Gemeinde einen Eintragungsschein beantragen.
  • Die Bewerber einer Liste werden in einer Versammlung der Mitglieder oder Anhänger in geheimer Abstimmung aufgestellt. Darüber ist eine Niederschrift zu fertigen.
  • Fangen Sie früh an. Wer 2032 antreten will, sollte schon jetzt Sitzungen besuchen, Themen sammeln und Mitstreiter suchen.

Was es bewirken kann

  • Für alle Wählbaren, auch ohne Parteimitgliedschaft.
  • Für Gemeinderat, Stadtrat und Kreistag; dort sind auch Bürger anderer EU-Staaten wählbar. Erster Bürgermeister oder Landrat können dagegen nur Deutsche werden (Art. 39 GLKrWG).

Was es nicht kann

  • Für Personen, die als Beschäftigte der Gemeinde in bestimmten Funktionen nicht gleichzeitig dem Gemeinderat angehören dürfen.
  • Für einzelne Bewerber ohne Liste: Auch wer allein antreten will, braucht einen eigenen Wahlvorschlag mit den nötigen Unterschriften.

Typische Fehler

  • Die Unterstützungsunterschriften unterschätzen: Die Unterstützer müssen in der Regel persönlich ins Rathaus kommen.
  • Formfehler bei der Aufstellungsversammlung oder der Niederschrift. Lassen Sie sich vom Wahlamt der Gemeinde beraten.
  • Zu spät anfangen. Die Fristen vor der Wahl sind kurz.

Hilfe und Unterstützung

Das Wahlamt Ihrer Gemeinde berät zu Wahlvorschlägen, Fristen und Formularen. Das Bayerische Landesamt für Statistik stellt die amtlichen Vordrucke bereit.