03.11.2026 · Datenspur
Nur Zeuge, trotzdem gespeichert: Was die Polizei über uns weiß
Wir haben die bayerische Polizei gefragt, was sie über uns speichert. Ergebnis: Einträge aus Vorgängen, in denen wir nur Zeuge waren, mit Privatanschrift und Handynummer, teils sogar mit falscher Rolle. Wer schon einmal einen Unfall gemeldet hat, steht wahrscheinlich auch drin.
Für Datenspur haben wir Auskunft bei der bayerischen Polizei verlangt. Nach einer ersten Hürde, der Forderung nach einer Ausweiskopie, kam die Antwort ohne Kopie: sauber gegliedert nach Kriminalaktennachweis und Vorgangsverwaltung, mit Aktenzeichen und Löschfristen.
Beim genauen Lesen fielen Fehler auf. Ein Diebstahl war so gespeichert, als hätten wir selbst den Anhänger abgestellt, dabei gehörte er uns nicht. In einem Vorgang, in dem wir ausschließlich für eine Firma gehandelt hatten, standen Privatanschrift und Handynummer. Und in Verfahren, die Jahre zurückliegen und in denen wir nur Auskunftsperson waren, ist die Telefonnummer weiter gespeichert.
Das ist kein Einzelfall. In der Vorgangsverwaltung dokumentiert die Polizei jeden Einsatz mit allen Beteiligten, ob Beschuldigter, Zeuge oder Anzeigeerstatter. Nach Auskunft der bayerischen Polizei werden diese Einträge grundsätzlich nach fünf Jahren gelöscht, bei Taten mit unbekanntem Täter erst nach bis zu zehn Jahren.
Außerdem fehlten in der Auskunft wesentliche Angaben: woher die Daten stammen, an wen sie gingen, ob sie in bundesweite Dateien wie INPOL eingestellt wurden und ob sie in die automatisierte Datenanalyse einfließen. Wir haben deshalb am 3. November 2026 Berichtigung, Löschung und Ergänzung beantragt und berichten, wie es ausgeht.
Was Sie tun können
- Auskunft verlangen, in Bayern mit unserem Muster für die Polizeipräsidien, für die anderen Länder über die Seite Bundesländer.
- Jeden Eintrag auf Rolle, Sachverhalt und private Daten prüfen.
- Fehler berichtigen und alte Einträge löschen lassen, mit unserem neuen Muster für Berichtigung und Löschung.
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