Teil 2 von 9 · Stand 16.10.2026
Der digitale Euro: bequem, staatlich, nachvollziehbar
Die Europäische Zentralbank plant digitales Zentralbankgeld für alle. Was versprochen wird, was im Gesetzentwurf steht, wer die Daten sieht und warum Skepsis angebracht ist.
Der digitale Euro wird als digitales Bargeld beworben. Bargeld ist er nicht: Online hinterlässt jede Zahlung eine Spur, und die Regeln dafür schreibt die Politik.
Was geplant ist
- Die EU-Kommission hat im Juni 2023 eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro vorgeschlagen. Er soll gesetzliches Zahlungsmittel werden, ausgegeben von der Europäischen Zentralbank, nutzbar über eine App oder Karte, und grundsätzlich überall angenommen werden müssen, wo auch digital bezahlt werden kann.
- Die EZB bereitet die technische Einführung vor. Ausgegeben werden kann der digitale Euro aber erst, wenn Rat und Europäisches Parlament die Verordnung beschlossen haben.
- Nach dem Entwurf soll er Bargeld ergänzen, nicht ersetzen. Die gleichzeitig vorgeschlagene Bargeld-Verordnung soll das absichern.
Wer sieht was?
- Online-Zahlungen laufen über Banken und Zahlungsdienstleister. Diese kennen ihre Kunden und sehen die Zahlungen, wie heute bei Karte oder Überweisung. Die EZB soll nach dem Entwurf nur pseudonymisierte Daten verarbeiten und Nutzer nicht direkt identifizieren können.
- Pseudonymisiert heißt nicht anonym. Die Zuordnung zu einer Person bleibt technisch möglich, und die Geldwäscheregeln gelten auch für den digitalen Euro.
- Nur für Offline-Zahlungen, also direkt von Gerät zu Gerät ohne Verbindung zum Netz, ist eine bargeldähnliche Privatsphäre vorgesehen. Wie weit sie reicht und bis zu welchen Beträgen, entscheidet sich in der Ausgestaltung.
- Der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte haben in ihrer gemeinsamen Stellungnahme von 2023 mehr Privatsphäre gefordert, unter anderem eine Grenze, unterhalb derer Zahlungen nicht zu Geldwäschezwecken nachverfolgt werden.
Das Haltelimit
Jeder soll nur bis zu einer Obergrenze digitale Euro halten dürfen. Damit soll verhindert werden, dass Kunden in einer Krise massenhaft Geld von Banken abziehen. In der Debatte wurde ein Betrag in der Größenordnung von 3.000 Euro genannt; festgelegt ist er noch nicht. Nach dem Kommissionsentwurf sollte die EZB ihn bestimmen; Nach der Position des Rates setzt die EZB die Limits innerhalb einer Gesamtobergrenze, die der Rat festlegt und mindestens alle zwei Jahre überprüft. Das Parlament will, dass die Kommission die Obergrenze auf Empfehlung der EZB per delegiertem Rechtsakt bestimmt. Wie genau, wird im Trilog entschieden.
Kritisch daran: Ein Geld, dessen Menge pro Person von einer Behörde begrenzt wird, ist ein anderes Geld als Bargeld, das man in beliebiger Menge besitzen darf. Die Grenze lässt sich später ändern.
Programmierbares Geld?
Die Sorge: Geld, das sich nur für bestimmte Zwecke, nur bis zu einem Datum oder nicht für bestimmte Waren ausgeben lässt. Die EZB und die Kommission betonen, der digitale Euro werde kein programmierbares Geld sein; erlaubt sein sollen nur bedingte Zahlungen, die Nutzer selbst einrichten, etwa Daueraufträge oder Zahlung bei Lieferung.
Das ist eine politische Zusage, keine technische Unmöglichkeit. Was ein Gesetz heute ausschließt, kann ein späteres Gesetz erlauben. Gerade deshalb kommt es darauf an, was im Gesetzestext steht und wie schwer es zu ändern ist.
Was die Befürworter sagen
- Europa soll beim Bezahlen unabhängiger von US-Kartenkonzernen und großen Technologieplattformen werden; ein Großteil der Kartenzahlungen läuft heute über nicht-europäische Anbieter.
- Wenn Bargeld im Alltag seltener genutzt wird, soll es eine öffentliche, kostenlose digitale Alternative geben, die nicht von privaten Anbietern abhängt.
- Für Verbraucher soll die Grundnutzung kostenlos sein.
Was die Kritiker sagen
- Datenschützer befürchten, dass ein flächendeckend genutztes digitales Zentralbankgeld die Überwachung des Zahlungsverkehrs erleichtert.
- Banken warnen vor Einlagenabflüssen und Kosten für die Umsetzung; Händler befürchten Gebühren und Annahmepflichten.
- Ökonomen und Abgeordnete fragen, welches Problem der digitale Euro löst, das private europäische Zahlungslösungen nicht auch lösen könnten.
- Und grundsätzlich: Ein staatlich ausgegebenes Digitalgeld mit Haltelimit und zentraler Infrastruktur schafft Möglichkeiten der Steuerung, die es bei Bargeld nicht gibt. Ob sie genutzt werden, ist eine Frage der Politik von morgen.
Wo das Verfahren steht
Rat (Dezember 2025) und Europäisches Parlament (Juli 2026) haben ihre Positionen festgelegt. Das Parlament stimmte am 9. Juli 2026 mit 416 zu 169 Stimmen bei 22 Enthaltungen zu. Seit dem 13. Juli 2026 verhandeln Rat und Parlament mit der Kommission im sogenannten Trilog über den endgültigen Text; beschlossen ist noch nichts. Strittig sind vor allem die Gebühren für Händler. Angestrebt wird eine Einigung bis Ende 2026.
Die EZB hält eine erste Ausgabe 2029 für möglich, wenn das Gesetz rechtzeitig kommt. Im Juli 2026 hat sie 36 Zahlungsdienstleister für eine zwölfmonatige Pilotphase ab der zweiten Jahreshälfte 2027 ausgewählt; der digitale Euro ist dort noch kein gesetzliches Zahlungsmittel.
Die Kosten schätzt das Eurosystem bis zur ersten Ausgabe auf rund 1,3 Milliarden Euro, danach auf etwa 320 Millionen Euro im Jahr. Getragen werden sie vom Eurosystem und sollen aus den Einnahmen der Geldschöpfung gedeckt werden.
Wer Einfluss nehmen will, sollte das jetzt tun und sich an die Europaabgeordneten seiner Region wenden: Bis zur Einigung sind Haltelimit, Datenschutz und Offline-Funktion noch offen.
Was stimmt und was nicht
Quellen
- EU-Kommission: Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro, COM(2023) 369 (28.06.2023)
- EU-Kommission: Vorschlag zum gesetzlichen Zahlungsmittel Euro-Bargeld, COM(2023) 364 (28.06.2023)
- EZB: Digitaler Euro
- EDSA/EDSB: Gemeinsame Stellungnahme 02/2023 zum digitalen Euro (2023)
- Bundesbank: Digitaler Euro
- Rat der EU: Digitaler Euro, Zeitleiste
- Rat der EU: Position zum digitalen Euro und zum Bargeld (19.12.2025)
- EZB: Auswahl der Zahlungsdienstleister für die Pilotphase (14.07.2026)
- EZB: Nächste Phase des Projekts, Kostenschätzung (30.10.2025)
Stand 16.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Finanzberatung. Rechtliche Hinweise
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