Generation City
Geldspur Geprägte Freiheit – bar bezahlt

Teil 3 von 9 · Stand 16.10.2026

Der gläserne Kontoinhaber: Kontenabruf, Schließfach, Verdachtsmeldung

Welche Behörden abfragen dürfen, welche Konten und Schließfächer Sie haben, oft ohne dass Sie es merken, was eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung ist, von der Sie nie erfahren, und warum auch Krypto nicht anonym ist.

Ihr Konto ist für Behörden kein Geheimnis. Wer welche Konten und Schließfächer hat, ist in einer zentralen Abfrage zu sehen, ohne dass Ihre Bank davon erfährt. Abrufe für Strafverfolgung und Geldwäschebekämpfung bleiben Ihnen meist verborgen.

über 1,8 Mio.Kontenabrufe im Jahr 2023
seit 2020Schließfächer im Kontenabrufverfahren
10 JahreSpeicherung nach Auflösung des Kontos

Das Kontenabrufverfahren

  • Jede Bank in Deutschland muss für jedes Konto, jedes Depot und jedes Schließfach bestimmte Daten bereithalten: Nummer, Tag der Eröffnung und Auflösung, Name, Geburtsdatum und Anschrift des Inhabers und der Verfügungsberechtigten (§ 24c KWG).
  • Behörden können diese Daten zentral abrufen, ohne dass die Bank davon erfährt. Finanzämter und Sozialbehörden müssen Sie in der Regel hinterher benachrichtigen (§ 93 Abs. 9 AO), Gerichtsvollzieher ebenfalls (§ 802l ZPO); Abrufe für Strafverfolgung, Zoll und Geldwäschebekämpfung laufen dagegen ohne Benachrichtigung, ebenso Abrufe der Polizei zur Gefahrenabwehr und des Verfassungsschutzes. Über die BaFin fragen Strafverfolgungsbehörden, Zoll und Aufsichtsbehörden ab, die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) direkt (§ 24c KWG); über das Bundeszentralamt für Steuern Finanzämter, Sozialbehörden, BAföG-, Wohngeld- und Unterhaltsvorschussstellen, Gerichtsvollzieher, Polizei und Verfassungsschutz (§§ 93, 93b AO).
  • Abgerufen werden Stammdaten, keine Kontostände und keine Umsätze. Aber wer weiß, wo Sie Konten haben, kann im nächsten Schritt gezielt Kontoauszüge anfordern oder pfänden.
  • Die Zahl der Abrufe steigt seit Jahren: 2020 waren es rund 1,3 Millionen, 2023 bereits über 1,8 Millionen, knapp die Hälfte durch Gerichtsvollzieher. Das sind rund 5.000 Abrufe an jedem Tag des Jahres.

Das Schließfach im Register

Was die wenigsten wissen: Seit der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie zum 1. Januar 2020 gehören auch Schließfächer zu den Daten, die Banken für den Kontenabruf bereithalten müssen. Behörden können also abfragen, wer bei welcher Bank ein Schließfach hat.

Was im Schließfach liegt, steht in keinem Register. Wer dort Bargeld oder Gold aufbewahrt, sollte trotzdem wissen, dass die Existenz des Fachs kein Geheimnis ist.

Geldwäsche-Verdachtsmeldungen

  • Banken, Händler, Notare und viele andere müssen Auffälligkeiten an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) beim Zoll melden (§ 43 GwG). Jahr für Jahr gehen dort mehrere hunderttausend Verdachtsmeldungen ein, 2025 waren es nach dem Jahresbericht der FIU knapp 375.000.
  • Sie erfahren davon nicht. Der Bank ist es gesetzlich verboten, Ihnen von einer Meldung zu erzählen (§ 47 GwG).
  • Eine Meldung ist kein Schuldvorwurf; die allermeisten führen zu keinem Verfahren. Von den knapp 375.000 Meldungen 2025 gab die FIU rund 67.000 Analyseberichte an die Strafverfolgung weiter; gezählt wurden 1.669 Urteile, Strafbefehle oder Anklagen. Sie kann aber Folgen haben, bis hin zur Kündigung des Kontos, ohne dass die Bank den Grund nennt.

Die neue EU-Geldwäschebehörde

Mit dem Geldwäschepaket von 2024 wurde eine EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) mit Sitz in Frankfurt gegründet. Sie soll die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und ab 2028 eine Reihe großer, grenzüberschreitend tätiger Finanzinstitute direkt beaufsichtigen.

Ab Juli 2027 gelten zudem einheitliche EU-Regeln zu Sorgfaltspflichten und Barzahlungsgrenzen. Eine Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten außerdem, ihre Kontoregister auch auf Kryptowertekonten auszuweiten; bis Juli 2029 sollen alle nationalen Register EU-weit vernetzt werden.

Krypto ist nicht anonym

  • Kryptobörsen und andere Kryptodienstleister in der EU müssen ihre Kunden wie Banken identifizieren.
  • Seit Ende 2024 gilt auch für Kryptowerte die sogenannte Travel Rule: Bei jeder Übertragung über einen Dienstleister müssen Angaben zu Sender und Empfänger mitgeschickt werden (Verordnung (EU) 2023/1113).
  • Mit dem Geldwäschepaket werden anonyme Kryptokonten ab Juli 2027 verboten. Und weil Blockchains öffentlich sind, lässt sich der Weg einer Zahlung oft nachverfolgen, sobald eine Adresse einer Person zugeordnet ist.

Kontokündigung und Basiskonto

Banken dürfen ein privates Girokonto grundsätzlich mit einer Frist von zwei Monaten ohne Begründung kündigen. Das trifft gelegentlich auch Menschen, die nichts falsch gemacht haben.

Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU, auch ohne festen Wohnsitz, als Asylsuchender oder mit Duldung, hat aber Anspruch auf ein Basiskonto (§§ 31 ff. Zahlungskontengesetz). Die Bank muss den Antrag innerhalb von zehn Geschäftstagen bearbeiten und darf nur aus gesetzlich genannten Gründen ablehnen. Lehnt sie ab, können Sie ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin beantragen.

Was stimmt und was nicht

„Das Finanzamt sieht meine Kontostände.“Nicht über den Kontenabruf; dort gibt es nur Stammdaten. Umsätze und Kontostände kann das Finanzamt aber im Einzelfall von Ihnen oder Ihrer Bank anfordern.

Quellen

Stand 16.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Finanzberatung. Rechtliche Hinweise

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