Teil 4 von 9 · Stand 16.10.2026
Privatsphäre im Alltag: Karte, Bonuspunkte, Daten
Jede Kartenzahlung erzeugt Daten bei mehreren Unternehmen. Bonusprogramme bauen Profile. Dazu kommen Pläne zur Speicherung von IP-Adressen und die digitale Identität.
Die größte Datensammlung über Ihr Kaufverhalten führt nicht der Staat, sondern die Wirtschaft. Und was gesammelt ist, kann auch abgefragt werden.
Was eine Kartenzahlung verrät
Bei jeder Kartenzahlung entstehen Daten bei mehreren Beteiligten: beim Händler, beim Zahlungsdienstleister des Händlers, beim Kartennetzwerk wie Visa oder Mastercard und bei Ihrer Bank. Gespeichert werden mindestens Betrag, Zeitpunkt, Ort und Händler.
Aus diesen Daten lässt sich viel ablesen: Gewohnheiten, Aufenthaltsorte, Gesundheit, Vorlieben. Ihre Bank darf sie für eigene Zwecke nur im Rahmen des Datenschutzrechts nutzen; Behörden können sie im Rahmen der Strafverfolgung und Geldwäschebekämpfung anfordern.
Bonusprogramme
Programme wie Payback oder die Apps der Handelsketten tauschen Rabatte gegen Daten. Mit Ihrer Einwilligung werden Einkäufe, Orte und Zeiten zu einem Profil verknüpft, das für Werbung und Marktforschung genutzt wird.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen und Auskunft verlangen, welche Daten gespeichert sind. Die passenden Muster gibt es bei Datenspur.
IP-Adressen und Vorratsdatenspeicherung
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs in ihrer früheren Form unanwendbar. Der Europäische Gerichtshof hält eine allgemeine Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität unter engen Voraussetzungen aber für zulässig.
Die Bundesregierung hat im April 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem Internetanbieter die vergebenen IP-Adressen drei Monate speichern müssen (Bundestagsdrucksache 21/6581). Neben der IP-Speicherung sieht er eine Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten vor. Der Bundestag berät ihn seit Juni 2026; bei der Anhörung im Rechtsausschuss am 7. Oktober 2026 waren die Sachverständigen tief gespalten. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht.
Digitale Identität
Nach der überarbeiteten eIDAS-Verordnung müssen alle EU-Mitgliedstaaten bis Ende 2026 eine digitale Brieftasche für die Identität anbieten, die EUDI-Wallet. Der Bundestag hat das deutsche Digitale-Identitäten-Gesetz am 15. Oktober 2026 beschlossen, der Start ist für Januar 2027 geplant. Die Nutzung ist freiwillig, und niemand darf benachteiligt werden, der sie nicht nutzt.
Die Steuer-Identifikationsnummer wird mit dem Registermodernisierungsgesetz von 2021 zu einer übergreifenden Identifikationsnummer für viele Register der Verwaltung. Kritiker sehen darin den Weg zu einer Personenkennziffer, die das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit kritisch gesehen hat.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1183 (eIDAS 2.0)
- Bundesverfassungsgericht: Volkszählungsurteil, 1 BvR 209/83 (15.12.1983)
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz: Registermodernisierung
- Deutscher Bundestag: Digitale-Identitäten-Gesetz beschlossen (15.10.2026)
- Deutscher Bundestag: Anhörung zur IP-Adressen-Speicherung (07.10.2026)
Stand 16.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Finanzberatung. Rechtliche Hinweise