Generation City
Geldspur Geprägte Freiheit – bar bezahlt

Teil 5 von 9 · Stand 16.10.2026

Was Sie tun können

Wer seine Rechte kennt, ist nicht machtlos: Auskunft verlangen, Kontenabrufe erfragen, Bargeld bewusst nutzen und politisch Einfluss nehmen.

Privatsphäre verteidigt man nicht mit Empörung, sondern mit Auskunftsersuchen, bewusstem Verhalten und politischem Druck.

Auskunft von Ihrer Bank

  • Nach Art. 15 DSGVO können Sie von Ihrer Bank Auskunft über alle gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, über Zwecke, Empfänger und Speicherdauer, auch über Scoring und Meldungen an Auskunfteien wie die SCHUFA. Kostenlos, innerhalb eines Monats.
  • Über eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung muss die Bank Ihnen keine Auskunft geben; das Gesetz verbietet es ihr sogar. Alles andere aber schon.
  • Muster für die Auskunft bei Banken und Auskunfteien finden Sie bei Datenspur.

Erfragen, ob Ihr Konto abgefragt wurde

  • Kontenabrufe sind nicht völlig geheim. Bei Abrufen über das Bundeszentralamt für Steuern, also durch Finanzämter, Sozialbehörden und andere Stellen, sieht die Abgabenordnung grundsätzlich eine nachträgliche Benachrichtigung vor (§ 93 Abs. 9 AO), mit Ausnahmen, etwa wenn sie Ermittlungen gefährden würde. Keine Benachrichtigung gibt es bei Abrufen durch Polizei und Verfassungsschutz, auch wenn sie über das Bundeszentralamt laufen. Gerichtsvollzieher müssen Sie ebenfalls informieren (§ 802l ZPO).
  • Sie können beim Finanzamt und bei Sozialbehörden außerdem nach Art. 15 DSGVO Auskunft verlangen, welche Daten über Sie verarbeitet wurden. Am ergiebigsten ist meist die Anfrage bei der Stelle, die abgerufen hat; das Bundeszentralamt für Steuern leitet Abrufe nur weiter und verweist selbst an die abrufende Stelle. Musterschreiben für Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO gibt es bei Datenspur. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4. November 2025 (IX R 28/23) darf das Finanzamt die Auskunft nicht schon deshalb verweigern, weil Ihnen die Daten bereits bekannt sind.

Recht auf ein Basiskonto

Wurde Ihnen ein Konto gekündigt oder verweigert, haben Sie Anspruch auf ein Basiskonto mit allen wichtigen Funktionen, auch bei Schufa-Einträgen. Die Bank muss innerhalb von zehn Geschäftstagen entscheiden. Lehnt sie ab, können Sie bei der BaFin ein Verwaltungsverfahren beantragen und die Schlichtungsstelle anrufen.

Bargeld bewusst nutzen

  • Bezahlen Sie im Alltag bar, wo es Ihnen wichtig ist. Jede Barzahlung zeigt Händlern, dass Bargeld gebraucht wird.
  • Heben Sie Belege für größere Bargeldbeträge auf, etwa Abhebungsquittungen, Kaufverträge oder Erbschaftsunterlagen. Wer die Herkunft belegen kann, hat bei Einzahlung oder Kontrolle deutlich weniger Schwierigkeiten. Die Anmeldepflicht beim Zoll ersetzt ein Beleg aber nicht.
  • Halten Sie sich an die Grenzen: Anmeldung beim Zoll ab 10.000 Euro bei Reisen in die EU oder aus ihr heraus, innerhalb der EU Angabe auf Nachfrage, Ausweis beim Goldkauf ab 2.000 Euro, ab Juli 2027 keine Barzahlung über 10.000 Euro an Händler.

Politisch mitreden

  • Ob Bargeld-Verordnung, digitaler Euro oder Vorratsdatenspeicherung: Viele Entscheidungen fallen in Brüssel und Berlin, und sie sind noch nicht alle gefallen.
  • Schreiben Sie Ihren Bundestags- und Europaabgeordneten, reichen Sie eine Petition ein oder unterstützen Sie Organisationen, die sich für Bargeld und Datenschutz einsetzen. Muster dafür finden Sie bei Mitreden: Abgeordnete anschreiben und Petition an den Bundestag.

Quellen

Stand 16.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Finanzberatung. Rechtliche Hinweise

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