Paragrafen-Museum
Vorschriften, die keiner mehr braucht.
Das deutsche Recht ist über Jahrhunderte gewachsen. Manches darin wirkt heute wie aus der Zeit gefallen, manches kostet Bürger und Betriebe Tag für Tag Zeit und Geld, und manches, was im Internet als „verrücktes Gesetz“ kursiert, gibt es gar nicht.
Der Amtsschimmel stellt aus, was er im Gesetzbuch findet: mit Paragraf, Wortlaut und Quelle, damit jeder selbst nachlesen kann. Wir machen uns nicht über Menschen lustig, die in Behörden arbeiten, und auch nicht über den Zweck einer Regel. Aber wir fragen bei jeder Vorschrift, ob sie ihren Zweck heute noch erfüllt.
Und weil Vorschriften von Menschen gemacht werden, lassen sie sich auch von Menschen ändern. Am Ende jedes Saals steht, wie Sie das anstoßen können.
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Drei Säle, zwei Sonderausstellungen
Zum Schmunzeln, zum Ärgern und zum Richtigstellen.
Drei Exponate zum Einstieg
Hausordnung
Auch ein Museum für Amtsschimmel hat Regeln.
Etwas anstoßen
Überholte Vorschriften verschwinden selten von allein. Meist braucht es jemanden, der sie benennt. Bundesgesetze ändert der Bundestag, Landesgesetze der Landtag, Verordnungen die zuständige Regierung oder das Ministerium und Ortssatzungen der Gemeinderat.
Eine Petition muss jeder Petitionsausschuss prüfen und beantworten, und ein konkreter Brief an die eigenen Abgeordneten mit Paragraf und Beispiel aus dem Alltag wird eher gelesen als jede Sammelmail. Die Muster dafür finden Sie bei Mitreden.
- Petition an den Deutschen Bundestag, mit Muster
- Petition an den Landtag Ihres Landes
- Abgeordnete gezielt anschreiben
- Eingabe an den Gemeinderat bei Ortssatzungen
Stand 20.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Wortlaut. Rechtliche Hinweise