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Amtsschimmel Paragrafen-Museum

Paragrafen-Museum

Vorschriften, die keiner mehr braucht.

Das deutsche Recht ist über Jahrhunderte gewachsen. Manches darin wirkt heute wie aus der Zeit gefallen, manches kostet Bürger und Betriebe Tag für Tag Zeit und Geld, und manches, was im Internet als „verrücktes Gesetz“ kursiert, gibt es gar nicht.

Der Amtsschimmel stellt aus, was er im Gesetzbuch findet: mit Paragraf, Wortlaut und Quelle, damit jeder selbst nachlesen kann. Wir machen uns nicht über Menschen lustig, die in Behörden arbeiten, und auch nicht über den Zweck einer Regel. Aber wir fragen bei jeder Vorschrift, ob sie ihren Zweck heute noch erfüllt.

Und weil Vorschriften von Menschen gemacht werden, lassen sie sich auch von Menschen ändern. Am Ende jedes Saals steht, wie Sie das anstoßen können.

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Hausordnung

Auch ein Museum für Amtsschimmel hat Regeln.

Nur echte ExponateJede Vorschrift ist mit Paragraf und Gesetz benannt und mit einer Quelle verlinkt, an der Sie den Wortlaut selbst nachlesen können.
Fair bleibenBei jeder Regel steht, warum es sie gibt. Hinter den meisten Vorschriften stand einmal ein vernünftiger Grund.
Kein Spott über MenschenWir kritisieren Vorschriften, nicht die Menschen, die sie anwenden müssen.
Mythen entlarvenWas nicht im Gesetz steht, stellen wir nicht aus, sondern richtig.
Stand nennenGesetze ändern sich. Jeder Saal nennt das Datum der letzten Prüfung.
Etwas tunWer eine Vorschrift für überflüssig hält, kann sie auf den Weg zur Abschaffung bringen: per Petition, Abgeordnetenbrief oder Eingabe.

Etwas anstoßen

Überholte Vorschriften verschwinden selten von allein. Meist braucht es jemanden, der sie benennt. Bundesgesetze ändert der Bundestag, Landesgesetze der Landtag, Verordnungen die zuständige Regierung oder das Ministerium und Ortssatzungen der Gemeinderat.

Eine Petition muss jeder Petitionsausschuss prüfen und beantworten, und ein konkreter Brief an die eigenen Abgeordneten mit Paragraf und Beispiel aus dem Alltag wird eher gelesen als jede Sammelmail. Die Muster dafür finden Sie bei Mitreden.

Stand 20.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Wortlaut. Rechtliche Hinweise