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Anspruchsdenken Holen, was Ihnen zusteht

Holen, was Ihnen zusteht

Was der Staat verspricht, dürfen Sie auch einfordern.

Kinderzuschlag, Wohngeld, Grundsicherung im Alter, Steuererstattung, Zuzahlungsbefreiung: Viele Leistungen stehen im Gesetz, werden aber von einem großen Teil der Berechtigten nie abgerufen. Das Geld verfällt, weil niemand den Antrag stellt.

Anspruchsdenken hat einen schlechten Ruf. Dabei ist es nichts anderes, als einen gesetzlichen Anspruch ernst zu nehmen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, bittet nicht um eine Gefälligkeit, sondern macht ein Recht geltend.

Die meisten Leistungen gibt es nur auf Antrag und erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Jeder Monat Zögern kostet deshalb bares Geld. Hier finden Sie pro Thema, wer Anspruch hat, wie weit der Antrag zurückwirkt, wo Sie ihn stellen und ein formloses Schreiben, mit dem Sie den Antragsmonat sichern.

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Keine Rechtsberatung

Anspruchsdenken erklärt gesetzliche Leistungen und stellt unverbindliche Formulierungshilfen bereit. Das ist keine Rechts- oder Sozialberatung. Beträge und Einkommensgrenzen ändern sich regelmäßig; ob Sie im Einzelfall Anspruch haben, entscheidet die zuständige Stelle. Nutzen Sie für die genaue Berechnung die amtlichen Rechner und lassen Sie sich im Zweifel kostenlos beraten, etwa bei Sozialverbänden, Verbraucherzentralen, der Pflegeberatung oder der Rentenversicherung.

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sowie für Folgen der Verwendung wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

Ausführlich: Rechtliche Hinweise

Häufige Fragen

Ist es unanständig, staatliche Leistungen zu beantragen?

Nein. Die Leistungen stehen im Gesetz, damit sie genutzt werden. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch. Nicht abgerufene Leistungen sparen dem Staat Geld, das Ihnen zusteht.

Warum soll ich sofort einen formlosen Antrag stellen?

Die meisten Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Wer erst alle Unterlagen sammelt, verliert Monate. Ein formloser schriftlicher Antrag sichert bei vielen Leistungen den Antragsmonat; Formulare und Nachweise reichen Sie nach, sobald die Behörde sie anfordert. Am sichersten ist es, den Eingang nachweisen zu können.

Muss ich Leistungen zurückzahlen, wenn ich mich irre?

Nicht, weil Sie einen Antrag stellen. Die Behörde prüft und entscheidet. Zurückzahlen müssen Sie in der Regel nur, wenn Sie falsche Angaben gemacht oder Änderungen nicht mitgeteilt haben. Ausnahme: Wurde eine Leistung nur vorläufig bewilligt, etwa Elterngeld bei schwankendem Einkommen, kann nach der endgültigen Berechnung eine Erstattung fällig werden. Melden Sie deshalb Änderungen bei Einkommen, Haushalt oder Wohnung immer sofort.

Werden meine Kinder für die Grundsicherung im Alter herangezogen?

Erst wenn ein Kind ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro hat. Das Sozialamt geht zunächst davon aus, dass diese Grenze nicht überschritten ist. Die Angst vor dem Rückgriff auf die Kinder ist einer der häufigsten Gründe, warum ältere Menschen keine Grundsicherung beantragen, und in den allermeisten Fällen unbegründet.

Wo bekomme ich kostenlose Beratung?

Bei Sozialverbänden wie VdK und SoVD (teils mit Mitgliedsbeitrag), den Verbraucherzentralen, kommunalen Sozialberatungen, Pflegestützpunkten, den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung und bei Lohnsteuerhilfevereinen für Arbeitnehmer gegen einen einkommensabhängigen Mitgliedsbeitrag. Wer wenig verdient, kann für anwaltliche Beratung Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen.